Auslandstätigkeitserlass

Auslandstätigkeitserlass
Erlass, wonach bestimmte Tätigkeiten von Arbeitnehmern, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und in ein Land (mit dem kein  Doppelbesteuerungsabkommen besteht) entsandt werden, in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden können. Voraussetzungen für die Befreiung in Deutschland ist, dass die – teilweise engen – Voraussetzungen des A. genau eingehalten werden. Zu beachten ist, dass am ausländischen Tätigkeitsort die betreffenden Einkünfte nach dem dortigen Einkommensteuerrecht vom Arbeitnehmer zu versteuern sind.

Lexikon der Economics. 2013.

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